Railjet fährt über Brücke

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für Struktur, Eigentümer, Unternehmensgegenstand und Tätigkeit der ÖBB-Holding AG (und aller ÖBB-Konzerngesellschaften) bildet das Bundesbahngesetz 1992 in der geltenden Fassung. Nachstehend ist der Gesetzestext in der Fassung BGBl. I Nr. 60/2018 dargestellt.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) wurden mit Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes 1992 von einem selbständigen Wirtschaftskörper des Bundes in ein (integriertes Eisenbahn-) Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, firmierend als Sonderrechtsträger (im wesentlichen Mischform mit Elementen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung), umgewandelt.

Um der von der Europäischen Union postulierten Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zuganges Dritter zur Eisenbahninfrastruktur zu entsprechen, wurde mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 eine weitgehende Neustrukturierung des Unternehmens ÖBB normiert.

Die ÖBB sind nunmehr (seit 1.1.2005 operativ) ein Konzern, der in gesellschaftsrechtlicher Sicht aus einer Holding mit selbständigen und eigenverantwortlichen Tochtergesellschaften besteht.

Die ÖBB-Holding AG ist als schlanke, strategische Aufgaben erfüllende Gesellschaft konzipiert. Ihr Unternehmensgegenstand liegt in der Ausübung der Anteilsrechte an den ÖBB-Konzerngesellschaften, in der Umstrukturierung der ÖBB und in der Wahrnehmung der Anteilsrechte an den umstrukturierten Gesellschaften mit der Zielsetzung einer einheitlichen strategischen Ausrichtung. Dazu kann die ÖBB-Holding AG alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind (vgl. § 4 Bundesbahngesetz).

Weitere wichtige gesetzliche Bestimmungen finden sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - insbesondere im Eisenbahngesetz, Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, Hochleistungsstreckengesetz und im Bundesgesetz zur Errichtung einer Unterinntalbahn.

Alle genannten Bundesgesetze (in der geltenden Fassung) können auch dem Rechtsinformationssystem des Bundes ris.bka.gv.at entnommen werden.